Botschaft von Belgien in Österreich, in der Slowakei und in Slowenien
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Doppelte Staatsbürgerschaft

Wenn Sie eine zweite Staatsangehörigkeit seit der Geburt besitzen, belgische und österreichische, slowakische oder slowenische Nationalität, können Sie diese auch als Erwachsener behalten. Achtung, wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben und im Ausland geboren wurden und seit Ihrem 18. Geburtstag keinen Hauptwohnsitz in Belgien hatten, lesen Sie bitte das Kapital über die Belgische Staatsbürgerschaft: Aufrechterhaltungserklärung, eine Erklärung, die Sie unbedingt mit spätestens 27. Jahren unterzeichnen müssen.

Wenn Sie freiwillig eine zweite Nationalität erwerben, also wenn sie eine ausländische Nationalität besitzen und die belgische Nationalität erwerben, verlangen die belgischen Behörden nicht, dass Sie Ihre ursprüngliche Nationalität abtreten.

Wenn Sie Belgier sind und eine andere Staatsbürgerschaft annehmen wollen, hängt es vom jeweiligen Land ab, ob Sie die belgische Nationalität abtreten müssen oder nicht. In verschiedenen Fällen können Sie die gewünschte Nationalität annehmen und die belgische behalten. Es ist wichtig, die belgische Botschaft darüber zu informieren und einen Beweis der zweiten Nationalität sowie das Datum der Aneignung zu senden. Es ist in der Tat seit dem 9. Juni 2007 (unter anderem für die Slowakei und Slowenien) und seit dem 28. April 2008 (unter anderem für Österreich) für Belgier möglich eine andere Nationalität freiwillig anzunehmen, ohne die belgische zu verlieren. 

Beachten Sie, dass wenn Sie die belgische Nationalität, sowie die österreichische, slowakische oder slowenische besitzen, wird Belgien Sie immer ausschließlich als Belgier, Österreich Sie als Österreicher, die Slowakei Sie als Slowake und Slowenien Sie als Slowene bezeichnen. Dies hat auf die konsularische Hilfe Auswirkungen. Ein Belgier, der sich in dem Land seiner zweiten Nationalität befindet, erhält normalerweise keinen Beistand von Belgien. Das gleiche gilt in Belgien, da werden Sie keine konsularische Hilfe von dem Land Ihrer anderen Nationalität erhalten.

Österreich: Wenn Sie als Erwachsener die österreichische Nationalität erhalten möchten, fragt Österreich Sie in den meisten Fällen auf die belgische Nationalität zu verzichten. Österreich verleiht seine Nationalität nur unter der Bedingung - bis auf einige seltene Ausnahmen -, dass der Antragsteller seine ursprüngliche Nationalität abtritt.  Dies ist nicht der Fall bei dem Erhalt der Doppelstaatsbürgerschaft durch Geburt (Ein Kind von einem belgischen und einem österreichischen Elternteil kann die doppelte Staatsbürgerschaft haben.).

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Slowakei: Slowaken, die freiwillig eine andere Nationalität annehmen, verlieren die slowakische Staatsbürgerschaft. Dies ist nicht der Fall, wenn die andere Nationalität durch Heirat oder Geburt angeeignet wird (ein Kind, welches in der Ehe von einem belgischen und einem slowakischen Elternteil geboren wird, kann die doppelte Staatsbürgerschaft haben; also die belgische und slowakische Nationalität gleichzeitig). Als Belgier können Sie die slowakische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne die belgische, nach dem erledigen der nötigen Formalitäten, zu verlieren. 

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Slowenien: Slowenien erlaubt die doppelte Nationalität auf Basis des Prinzips der Gegenseitigkeit. Wenn Sie Belgier sind und die slowenische Nationalität erhalten möchten, müssen Sie nicht auf Ihre aktuelle Nationalität verzichten. Wenn Sie Slowene sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen die belgische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne die slowenische abtreten zu müssen.

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