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Belgische Staatsbürgerschaft: Aufrechterhaltungserklärung

Sie verlieren automatisch die belgische Staatsangehörigkeit an Ihrem 28. Geburtstag, wenn Sie nach dem 1. Januar 1967 im Ausland geboren sind und, zwischen Ihrem 18. und Ihrem 28. Geburtstag keinen Hauptwohnsitz in Belgien hatten (außer wenn Sie keine andere Staatsangehörigkeit besitzen). Um Ihre belgische Staatsbürgerschaft zu behalten, müssen sie vor Ihrem 28. Geburtstag eine Aufrechterhaltungserklärung unterschreiben (nehmen sie Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft in Wien auf: 01 502 07 12 oder 01 502 07 41 oder Vienna@diplobel.fed.be).