Lebensbeweis
Die Konsularabteilung der Botschaft kann den „Lebensbeweis“, der vom Pensionsamt oder von öffentlichen oder privaten Institutionen verlangt wird, beglaubigen. Seit Juni 2015 darf dieser von der Konsularabteilung nur noch für Personen belgischer Nationalität beglaubigt werden.
Der Lebensbeweis kann auch von einer österreichischen Behörde in Österreich, einer Gemeindeverwaltung (Mestský Úrad) in der Slowakei oder von einem Pensions- oder Invaliditätsamt in Slowenien beglaubigt werden.
Die belgischen Honorarkonsulate können die Tatsache bestätigen, dass die belgische Person lebt, sie können aber keine anderen Information auf dem Lebensbeweis bestätigen (Adresse, Zivilstand).