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Impfung von Belgiern im Ausland

Nach dem Territorialitätsprinzip werden belgische Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, so weit wie möglich in ihrem Wohnsitzland geimpft.

 
A. Wenn Sie in einem der in dieser Liste genannten Länder/Territorien wohnen und bei der Botschaft/dem Generalkonsulat vor Ort registriert sind, können Sie sich bei einem Aufenthalt in Belgien für eine Impfung vormerken lassen. Der ausländische Ehegatte/Lebenspartner und die ausländischen erwachsenen Kinder eines registrierten belgischen Staatsbürgers, die unter demselben Dach leben (wie im Nationalregister bescheinigt), haben denselben Zugang zur Impfung wie der belgische Staatsbürger. Die örtliche Botschaft/das örtliche Generalkonsulat wird Ihnen Informationen über das Verfahren zukommen lassen. 

 
B. Belgische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, das die gleichen Impfstofftypen anbietet wie die, die in der belgischen Impfkampagne verwendet werden, werden eingeladen, sich gemäß dem Impfkalender ihres Wohnsitzlandes impfen zu lassen.