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Beglaubigung von Dokumenten

Öffentliche Dokumente, die in einem bestimmten Staat rechtsgültig sind, werden nicht automatisch in einem anderen Staat anerkannt. Viele Dokumente müssen daher erst legalisiert werden, um sie auch in einem anderen Land verwenden zu können.

Die Legalisation bestätigt den Ursprung eines Dokuments. Mit der Legalisation wird der Echtheit der Unterschrift, des Siegels oder des Stempels, mit denen ein Beamter die Urkunde versehen hat, nachgewiesen.

Die Legalisation bezieht sich zunächst auf die Unterschrift der Person, die ein Dokument ausgestellt hat, in der Folge aber auch auf die Unterschrift des Beamten, der ein Dokument legalisiert hat. Jede Unterschrift, jedes Siegel oder jeder Stempel wird von einer Person legalisiert, die dafür zuständig ist und die die Unterschrift, das Siegel oder den Stempel kennt. Daher sind in manchen Fällen mehrere Legalisationen in einer bestimmten Reihenfolge erforderlich.

Im Bereich der Legalisation haben einige Länder Abkommen über die Weise der Anerkennung der jeweiligen öffentlichen Dokumente abgeschlossen. Die meisten Länder sind Vertragspartei des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 („Apostilleübereinkommen”). In diesem Fall ist nur 1 Legalisation in Form eines Apostille-Stempels erforderlich.

Fragen und Antworten zur Legalisation von Dokumenten